Wir sind trotz Coronavirus für Sie da!
Der Coronavirus (COVID-19) bereitet vielen Firmen und Privatpersonen grosse Sorgen. Besonders in dieser schweren Zeit stehen wir unseren Kunden mit Rat und Tat zur Seite.
Der Bundesrat hat für die Unternehmen zwei Unterstützungsmassnahmen gesprochen und ausgebaut:
- Kurzarbeit / Erwerbsersatz:
Durch Kurzarbeit sollen Entlassungen vermieden und so die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Dies bedeutet, dass der Lohn des Mitarbeiters für den Anteil des Arbeitsausfalles nur 80% beträgt. Neu dürfen auch die Inhaber von juristischen Personen und Lehrlinge Kurzarbeit anmelden.
Selbstständige gaben kein Anspruch auf Kurzarbeit, können nun aber Taggelder der Erwerbsersatzordnung geltend machen.
Wir helfen Ihnen bei den Anmeldungen und bei der anschliessenden Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung. Melden Sie sich bereits bei uns, wenn Sie befürchten, dass der Umsatz abnimmt und die Arbeit knapp werden könnte. Die Zeit ist in diesem Fall sehr wertvoll!
- Überbrückungskredite für Unternehmen
Mit Überbrückungskrediten (COVID-19-Kredite) werden betroffene Unternehmen möglichst unbürokratisch, gezielt und rasch bei Liquiditätsengpässen unterstützt. Stellen Sie Ihr Gesuch für einen Überbrückungskredit über die Webseite des Bundes. Kreditgesuche können bis am 31. Juli 2020 eingereicht werden. Gerne helfen wir beim Ausfüllen des Formulars.
Wir sind für Sie da
Der Schutz unserer Mitarbeitenden hat auch bei uns oberste Priorität. Einige unserer Mitarbeitenden arbeiten daher im Homeoffice. Trotzdem stehen wir Ihnen derzeit vorwiegend telefonisch zur Verfügung.
Weiterführende Informationen und FAQS zur Kurzarbeit und EO
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Kantonales Amt für Wirtschaft und Arbeit Thurgau
Überbrückungskredite für Unternehmen