Spesenpauschalen ohne Genehmigung der Steuerbehörde sind ein Risiko
Ein Zuger Unternehmen hat seinen Aussendienstmitarbeitenden 20 Prozent an Pauschalpesen bezogen auf den Umsatz für drei Jahre ausbezahlt. Die Steuerverwaltung des Kanton Zug akzeptierte nur die Hälfe der Auslagen als geschäftsmässig begründeten Aufwand. Der Restbetrag von insgesamt CHF 234’000 wurde als steuerbarer Gewinn des Versicherungsvermittlers qualifiziert. Das Unternehmen gelangte mit seinen Einsprachen bis ans Bundesgericht, […]